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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Skaldion Chat Agent

für Geschäftskunden

Anbieter (im Folgenden „Anbieter“):
Webvines
Hofgartenstraße 28a, 86551 Aichach, Deutschland
E-Mail: support@skaldion.de

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsbestandteile und Rangfolge

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung des Skaldion Chat Agent zwischen dem Anbieter und seinen Kunden („Kunde“).
  2. Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können keinen Vertrag schließen. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung und bei der Bestellung, dass er als Unternehmer handelt; der Anbieter darf dafür Nachweise verlangen, etwa die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder einen Registerauszug. Der Anbieter bedient Kunden mit Sitz in den Ländern, die das Kundencenter bei der Bestellung anbietet.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder seine Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt. Das gilt auch für Bedingungen in Bestellscheinen, Rechnungen oder anderen Unterlagen des Kunden.
  4. Der Vertrag über die Nutzung des Skaldion Chat Agent („Vertrag“, im Vertrag über die Auftragsverarbeitung „Hauptvertrag“ genannt) besteht aus
    • der Bestellung des Kunden mit Tarif und Preis, wie sie das Kundencenter vor dem Absenden zusammenfasst („Bestellübersicht“), bzw. bei der Testphase der Registrierung mit dem Testtarif,
    • dem Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit seinen Anlagen („AVV“),
    • der Beschreibung des gewählten Tarifs, wie sie bei Vertragsschluss im Kundencenter abrufbar ist („Tarifbeschreibung“), und
    • diesen AGB.
  5. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: In Fragen des Datenschutzes geht der AVV allen anderen Vertragsbestandteilen vor (AVV § 1 Abs. 4). Im Übrigen geht die Bestellübersicht der Tarifbeschreibung vor, und beide gehen diesen AGB vor. Im AVV heißt der Anbieter „Auftragsverarbeiter“ und der Kunde „Verantwortlicher“.
  6. Für Tarife, die nicht online bestellt werden können (z. B. „Enterprise“), gelten diese AGB, soweit die Parteien nichts anderes in Textform vereinbaren.

§ 2 Begriffe

§ 3 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Tarife auf den Webseiten des Anbieters und im Kundencenter ist kein bindendes Angebot.
  2. Zur Bestellung wählt der Kunde im Kundencenter einen Tarif und gibt seine Vertragsdaten ein: Firma mit Rechtsform, Anschrift, Land und, soweit vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, auf Wunsch eine eigene E-Mail-Adresse für Rechnungen. Er stimmt diesen AGB und dem AVV zu. Vor dem Absenden zeigt das Kundencenter eine Übersicht mit Tarif und Preis; dort kann der Kunde alle Angaben prüfen und Eingabefehler berichtigen. Die Schaltfläche, mit der die Bestellung abgegeben wird, ist mit „Zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet. Mit dem Absenden gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab. Nur Inhaber des Zugangs können bestellen.
  3. Der Anbieter nimmt das Angebot durch die Freigabe der Bestellung an. Die Freigabe kann automatisch erfolgen; prüft der Anbieter eine Bestellung, kann er sie ohne Angabe von Gründen ablehnen. Nach der Freigabe schließt der Kunde den Bezahlvorgang beim Zahlungsdienstleister ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Bestellung freigegeben und der Bezahlvorgang erfolgreich abgeschlossen ist („Vertragsschluss“). Der Anbieter bestätigt den Vertragsschluss per E-Mail bzw. im Kundencenter und schaltet den Tarif frei.
  4. Wird der Bezahlvorgang nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Freigabe abgeschlossen, kommt kein Vertrag zustande. Der Kunde kann eine Bestellung zurückziehen, solange sie nicht bezahlt ist.
  5. Der AVV wird zusammen mit dem Vertrag in elektronischem Format abgeschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO); einer Unterschrift bedarf es nicht.
  6. Vertragssprache ist Deutsch. Der Anbieter stellt diese AGB und den AVV auch in englischer Sprache bereit; maßgeblich ist die deutsche Fassung (§ 17 Abs. 6). Der Anbieter speichert zu jeder Annahme Fassung und Prüfsumme der angenommenen Dokumente. Der Kunde kann diese AGB und den AVV jederzeit auf der Website des Anbieters abrufen und speichern.

§ 3a Kostenlose Testphase

  1. Der Anbieter kann neuen Kunden eine kostenlose Testphase anbieten. Ein Anspruch darauf besteht nicht; je Kunde gibt es höchstens eine Testphase. Der Kunde registriert sich im Kundencenter mit Name, Firma, E-Mail-Adresse und Passwort und stimmt diesen AGB und dem AVV zu; ein Zahlungsmittel muss er nicht hinterlegen. Mit der Bestätigung seiner E-Mail-Adresse kommt ein unentgeltlicher Vertrag über die Testphase zustande, zugleich wird der AVV geschlossen, und der Anbieter richtet den Zugang ein.
  2. Die Testphase dauert die bei der Registrierung angegebene Zahl von Tagen und endet danach von selbst, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Anbieter erinnert den Kunden vorher per E-Mail an das Ende. Beide Parteien können die Testphase vorher jederzeit in Textform beenden.
  3. Für die Testphase gelten die Grenzen und Funktionen des Testtarifs, wie ihn das Kundencenter beschreibt. Eine Vergütung fällt nicht an, und eine Zahlungspflicht entsteht nicht, auch nicht mit dem Ende der Testphase; § 8, § 9 und § 10 Abs. 1 bis 3 gelten für die Testphase nicht.
  4. Bestellt der Kunde während der Testphase einen Tarif, gilt § 3. Die restlichen Tage der Testphase bleiben kostenlos; die erste Zahlung wird mit dem Ende der Testphase fällig. Der Zugang wird ohne Unterbrechung im bestellten Tarif fortgeführt.
  5. Endet die Testphase, ohne dass ein Vertrag nach § 3 geschlossen ist, ist das Widget abgeschaltet; es gelten § 11 und AVV § 10 mit der Maßgabe, dass das Ende der Testphase als Vertragsende gilt.

§ 4 Leistungen des Anbieters

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform für die Dauer des Vertrags zur Nutzung über das Internet bereit. Der Kunde richtet damit einen oder mehrere Bots ein, die Besuchern seiner Websites im Widget Fragen beantworten. Zur Plattform gehören insbesondere
    • das Widget mit Startformular, Zustimmung zur Datenschutzerklärung des Kunden, Einstiegsfragen, Antworten in Echtzeit, Hinweisen auf Quellen seiner Website, Kontaktformular und einer Oberfläche in Deutsch und Englisch,
    • das Wissen mit eigenen Texten, Dokumenten (PDF, DOCX, TXT, MD, CSV, ausgelesen als Text) und dem Lesen der Website des Kunden auf Anforderung oder in einem gewählten Rhythmus,
    • Zusammenfassungen am Ende eines Gesprächs per E-Mail an die Empfänger, die der Kunde je Anliegen bzw. für alle Gespräche einstellt,
    • die Ansicht der Gespräche und der offenen Fragen im Kundencenter, je nach Tarif mit Suche, Filter und Export,
    • ein Einrichtungsassistent, der Vorschläge für die Einstellungen macht, und ein Test-Chat,
    • Mitglieder mit Rollen im Rahmen des Tarifs und eine Anzeige des Verbrauchs.
  2. Grenzen und Funktionen richten sich nach der Tarifbeschreibung. Die Plattform setzt die Grenzen technisch durch. Die Kontingente gelten je Kalendermonat und verfallen am Monatsende; nicht genutzte Teile werden nicht übertragen. Der Anbieter informiert die Inhaber per E-Mail, wenn 75 % und 90 % eines Kontingents erreicht sind und wenn es aufgebraucht ist. Ist ein Kontingent aufgebraucht, zeigt das Widget bis zum Monatsende oder bis zu einem Tarifwechsel statt des Chats ein Kontaktformular, dessen Anfragen weiter als Zusammenfassung zugestellt werden. Ein Überschreiten der Kontingente wird nicht berechnet. Leistungen über die Grenzen des Tarifs hinaus schuldet der Anbieter nicht.
  3. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform im Rahmen des gebuchten Tarifs für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen und das Widget auf seinen Websites einzubinden. Alle Rechte an der Plattform, ihrer Dokumentation und den Kennzeichen des Anbieters bleiben beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern.
  4. Der Anbieter setzt für die Sprachmodelle KI-Anbieter mit Sitz und Verarbeitung in der Europäischen Union ein (AVV Anlage 3). Er darf das eingesetzte Modell oder den KI-Anbieter wechseln, wenn die vereinbarten Funktionen im Wesentlichen erhalten bleiben; für einen neuen Unterauftragsverarbeiter gilt AVV § 5. Ist ein KI-Anbieter gestört oder überlastet, kann die Plattform vorübergehend einen zweiten KI-Anbieter nach Anlage 3 nutzen oder das Kontaktformular zeigen.
  5. Funktionen, die als geplant, vorgesehen oder als Vorschau gekennzeichnet sind, sind nicht geschuldet. Stellt der Anbieter eine Vorschau-Funktion zur Verfügung, darf er sie jederzeit ändern oder einstellen.
  6. Der Anbieter betreibt die Plattform ausschließlich in Rechenzentren in der Europäischen Union, selbst und mit den Unterauftragsverarbeitern nach Anlage 3 des AVV. Widget und Kundencenter laden keine Inhalte von Servern Dritter; Analyse- und Trackingdienste setzt der Anbieter dort nicht ein.
  7. Der Anbieter stellt die Plattform am Übergabepunkt bereit, dem Internetanschluss des Rechenzentrums. Für die Datenverbindung bis zum Übergabepunkt, für die Websites des Kunden, für Endgeräte, Browser und Netze der Besucher und für die Postfächer der Empfänger von Zusammenfassungen ist er nicht verantwortlich.
  8. Der Anbieter stellt während der Vertragslaufzeit die Aktualisierungen bereit, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Plattform erforderlich sind, einschließlich Sicherheitsaktualisierungen.
  9. Der Anbieter entwickelt die Plattform weiter. Er darf sie ändern, soweit die in der Tarifbeschreibung zugesagten Funktionen und Grenzen erhalten bleiben oder gleichwertig ersetzt werden und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Stellt er eine wesentliche Funktion ein oder ändert er den Einbettungscode so, dass bestehende Einbindungen nicht mehr funktionieren, kündigt er dies mindestens drei Monate vorher in Textform an. Ausgenommen sind Änderungen, die zur Abwehr einer akuten Sicherheitsgefahr oder aus rechtlichen Gründen früher erforderlich sind; diese kündigt der Anbieter so früh wie möglich an.
  10. Der Anbieter nimmt Fragen und Störungsmeldungen per E-Mail an support@skaldion.de entgegen und bearbeitet sie an Arbeitstagen (Montag bis Freitag, ausgenommen bundeseinheitliche gesetzliche Feiertage) zwischen 9 und 17 Uhr deutscher Zeit. Feste Reaktions- oder Behebungszeiten sind nicht vereinbart. Anfragen von Besuchern beantwortet der Kunde. Der Support ist in der Vergütung enthalten.
  11. Die Plattform ist kein Archiv. Gespräche werden nach der Frist gelöscht, die der Kunde im Kundencenter wählt (AVV Anlage 1 Nr. 5).

§ 4a KI-Ausgaben und Transparenz

  1. Antworten im Widget, Zusammenfassungen und Vorschläge des Einrichtungsassistenten werden von einem Sprachmodell automatisch erzeugt. Sie beruhen auf dem Wissen des Kunden und auf statistischen Wahrscheinlichkeiten und können unvollständig, veraltet oder falsch sein, auch wenn das Wissen richtig ist. Der Anbieter schuldet die technische Bereitstellung des Sprachmodells und der Wissenssuche, aber keine bestimmten, richtigen oder vollständigen Inhalte der KI-Ausgaben. Er übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Bot eine Frage beantworten kann oder eine Frage richtig als unbeantwortbar erkennt.
  2. Der Bot antwortet nach seinen Antwortregeln nur aus dem Wissen des Kunden und nennt, wenn er nichts Passendes findet, keine eigenen Fakten. Der Kunde hält sein Wissen aktuell und richtig, prüft die Antworten seines Bots in angemessenen Abständen, etwa im Test-Chat und anhand der offenen Fragen, und korrigiert sein Wissen bei Fehlern.
  3. Das Widget weist Besucher immer darauf hin, dass sie mit einem KI-Assistenten sprechen und dass Antworten Fehler enthalten können; Zusammenfassungen sind als KI-Zusammenfassung gekennzeichnet. Der Kunde entfernt, verdeckt oder verändert diese Hinweise nicht und erweckt auf seiner Website nicht den Eindruck, Besucher sprächen mit einem Menschen. Gibt der Kunde KI-Ausgaben außerhalb der Plattform weiter oder veröffentlicht er sie, ist er für eine nötige Kennzeichnung selbst verantwortlich.
  4. Der Kunde setzt den Bot nicht ein
    • für Rechts-, Steuer-, Medizin- oder Finanzberatung im Einzelfall oder für andere Auskünfte, bei denen eine falsche Antwort erhebliche Nachteile für Besucher haben kann, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass die Antworten keine solche Beratung ersetzen,
    • für Entscheidungen, die Besucher rechtlich oder ähnlich erheblich betreffen (Art. 22 DSGVO), etwa über Verträge, Bewerbungen oder Kreditwürdigkeit,
    • für Praktiken, die nach Art. 5 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) verboten sind, oder für einen Zweck, der den Bot zu einem Hochrisiko-KI-System nach Anhang III dieser Verordnung machen würde, ohne dass die Parteien dies vorher in Textform vereinbart haben.
  5. Der Kunde sorgt dafür, dass die Personen, die den Bot für ihn einrichten und betreuen, über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit KI-Systemen verfügen (Art. 4 KI-Verordnung); der Anbieter unterstützt ihn mit Hinweisen im Kundencenter.

§ 5 Verfügbarkeit und Wartung

  1. Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform am Übergabepunkt von 99 % im Kalendermonat an. Nicht mitgerechnet werden angekündigte Wartungen nach Abs. 3 bis zu insgesamt acht Stunden im Kalendermonat sowie Störungen nach Abs. 4.
  2. Das Verfügbarkeitsziel ist keine vereinbarte Beschaffenheit und keine Garantie. Gutschriften, pauschale Entschädigungen oder Vertragsstrafen sind damit nicht verbunden. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln (§ 12) bleiben unberührt.
  3. Geplante Wartungsarbeiten, die den Betrieb voraussichtlich unterbrechen, legt der Anbieter möglichst in die Zeit zwischen 0 und 6 Uhr deutscher Zeit. Er kündigt sie mindestens drei Arbeitstage vorher per E-Mail oder im Kundencenter an. Dringende Sicherheitsupdates und Maßnahmen gegen akute Gefahren darf er ohne Ankündigung und zu anderen Zeiten vornehmen; er hält Unterbrechungen dabei so kurz wie möglich. Während einer Unterbrechung kann das Widget das Kontaktformular zeigen oder nicht erscheinen.
  4. Nicht vom Anbieter zu vertreten sind Störungen außerhalb seines Einflussbereichs, insbesondere im Internet außerhalb des Übergabepunkts, auf den Websites des Kunden, an Endgeräten und in Netzen der Besucher, sowie höhere Gewalt (§ 17 Abs. 4), Angriffe Dritter (z. B. Überlastungsangriffe), die trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht abgewehrt werden können, und behördliche Anordnungen.

§ 6 Pflichten des Kunden und Nutzungsregeln

  1. Der Kunde ist für die Verarbeitung der Daten der Besucher Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und erfüllt die Pflichten nach AVV § 12. Insbesondere informiert er die Besucher in seiner Datenschutzerklärung über den Bot, entscheidet über Startformular und Zustimmung und hinterlegt den Link auf seine Datenschutzerklärung. Der Anbieter stellt dafür einen Textbaustein bereit. Dieser ersetzt keine Rechtsberatung; der Kunde prüft ihn für seinen Einsatz und ist für seine eigenen Rechtstexte verantwortlich.
  2. Der Kunde stellt nur Inhalte in das Wissen ein, an denen er die erforderlichen Rechte hat, und lässt nur Websites lesen, die er selbst betreibt oder für die er berechtigt ist; er bestätigt das im Kundencenter. Er gibt das Widget nur für solche Websites frei. Er räumt dem Anbieter für die Dauer des Vertrags das einfache, unentgeltliche Recht ein, die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, in Abschnitte zu teilen, in Embeddings umzuwandeln, an die KI-Anbieter zu übermitteln und in KI-Ausgaben wiederzugeben, soweit das für die Plattform nötig ist. Dasselbe gilt für Logos und Bilder, die er für das Widget hochlädt.
  3. Der Kunde nutzt die Plattform nur im Einklang mit dem geltenden Recht und diesem Vertrag. Er stellt keine rechtswidrigen Inhalte ein, insbesondere keine strafbaren, jugendgefährdenden, beleidigenden oder diskriminierenden Inhalte, keine Inhalte, die Rechte Dritter verletzen (z. B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte), keine irreführende Werbung und keine Schadsoftware, und richtet den Bot nicht so ein, dass er solche Inhalte erzeugt.
  4. Der Kunde darf
    • technische Grenzen sowie Zugangs- und Schutzmechanismen der Plattform nicht umgehen und dies nicht versuchen, insbesondere nicht durch gezielte Eingaben, die die Antwortregeln des Bots aushebeln sollen,
    • die Plattform keinen Last-, Sicherheits- oder Penetrationstests unterziehen, ohne dass der Anbieter vorher in Textform zugestimmt hat,
    • die Plattform nicht so nutzen, dass ihr Betrieb oder andere Kunden beeinträchtigt werden, etwa durch automatisierte Massenanfragen an das Widget,
    • die Plattform oder die Sprachmodelle nicht nutzen, um ein konkurrierendes Produkt zu entwickeln oder Modelle zu trainieren,
    • die Plattform nicht dekompilieren, zurückentwickeln oder nachbilden, soweit dies nicht nach §§ 69d, 69e UrhG zwingend erlaubt ist,
    • die Plattform nicht entgegen Ausfuhrkontroll- und Sanktionsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland nutzen oder zugänglich machen und
    • den Zugang nicht Dritten zur eigenständigen Nutzung überlassen, vermieten oder weiterverkaufen, soweit der Anbieter nicht in Textform zugestimmt hat.
  5. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, schützt sie nach dem Stand der Technik und lädt nur Personen als Mitglieder ein, die für ihn tätig sind; er vergibt Rollen nur nach Bedarf und entfernt Mitglieder unverzüglich, wenn sie nicht mehr für ihn tätig sind. Besteht der Verdacht, dass Unbefugte Zugangsdaten kennen, ändert er sie unverzüglich und informiert den Anbieter. Handlungen, die mit seinen Zugangsdaten vorgenommen werden, muss sich der Kunde zurechnen lassen, soweit er den Missbrauch zu vertreten hat.
  6. Der Kunde stellt als Empfänger von Zusammenfassungen nur Adressen ein, die er dafür nutzen darf, und hält seine Vertragsdaten und die E-Mail-Adressen der Inhaber aktuell; an diese richtet der Anbieter Meldungen nach AVV § 9.
  7. Gespräche, die er behalten möchte, exportiert der Kunde vor Ablauf der Löschfrist, soweit sein Tarif den Export enthält.
  8. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Abs. 2 bis 4 oder des § 4a Abs. 3 und 4 gegen den Anbieter geltend machen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche, gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und erkennt sie nicht ohne dessen Zustimmung an.

§ 7 Sperre

  1. Der Anbieter darf den Zugang des Kunden ganz oder teilweise vorübergehend sperren oder einzelne Bots abschalten, wenn
    • der Kunde nach Abschluss des Mahnlaufs nach § 8 Abs. 5 mit einer Zahlung in Verzug ist,
    • konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass über den Zugang des Kunden rechtswidrige Inhalte verbreitet werden oder der Kunde erheblich gegen § 4a Abs. 3 und 4 oder § 6 Abs. 2 bis 5 verstößt, oder
    • eine Nutzung über den Zugang des Kunden die Sicherheit oder den Betrieb der Plattform oder Daten anderer Kunden gefährdet, etwa bei missbrauchten Zugangsdaten.
  2. In den Fällen des Abs. 1 zweiter Spiegelstrich fordert der Anbieter den Kunden vor der Sperre in Textform auf, den Verstoß innerhalb von 24 Stunden abzustellen, es sei denn, ein sofortiges Handeln ist zur Abwehr erheblicher Gefahren oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich.
  3. Der Anbieter wählt die mildeste geeignete Maßnahme, etwa das Abschalten eines einzelnen Bots, und berücksichtigt die berechtigten Interessen des Kunden. Er informiert den Kunden möglichst vorher, sonst unverzüglich danach, in Textform unter Angabe des Grundes und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.
  4. Während einer Sperre erscheint das Widget nicht bzw. nur mit dem Kontaktformular. Der Kunde kann im Kundencenter weiterhin Gespräche löschen. Hat der Kunde die Sperre zu vertreten, bleibt er zur Zahlung der Vergütung verpflichtet.

§ 8 Vergütung, Zahlung, Rechnungen und Steuern

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarif laut Bestellübersicht. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
  2. Der Abrechnungszeitraum ist ein Monat. Die Vergütung ist jeweils zu Beginn eines Abrechnungszeitraums für diesen im Voraus fällig.
  3. Die Zahlung wird über einen Zahlungsdienstleister abgewickelt, derzeit Stripe. Der Kunde hinterlegt ein dort angebotenes Zahlungsmittel und ermächtigt den Anbieter, die fälligen Beträge zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums bis zum Vertragsende darüber einzuziehen. Zahlungsdaten erfasst der Zahlungsdienstleister; der Anbieter speichert keine vollständigen Karten- oder Kontonummern. Stimmt der Kunde bei der Zahlung Bedingungen des Zahlungsdienstleisters zu, gelten diese ergänzend.
  4. Der Anbieter stellt Rechnungen elektronisch über den Zahlungsdienstleister bereit, per E-Mail und über das Kundenportal des Zahlungsdienstleisters, das aus dem Kundencenter erreichbar ist. Der Kunde ist mit der elektronischen Übermittlung von Rechnungen einverstanden. Schreibt das Gesetz ein strukturiertes elektronisches Rechnungsformat vor, stellt der Anbieter die Rechnung in diesem Format aus.
  5. Schlägt ein Einzug fehl, benachrichtigt der Anbieter oder der Zahlungsdienstleister den Kunden per E-Mail und versucht den Einzug innerhalb von 14 Tagen erneut („Mahnlauf“); in dieser Zeit kann der Kunde sein Zahlungsmittel ändern. Ist der Betrag nach Abschluss des Mahnlaufs nicht bezahlt, darf der Anbieter den Zugang nach § 7 sperren; nach Zahlungseingang hebt er die Sperre unverzüglich auf. Kosten einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift oder Rückbuchung trägt der Kunde. Die gesetzlichen Rechte bei Zahlungsverzug, insbesondere Verzugszinsen und Verzugspauschale (§ 288 BGB), und das Recht zur Kündigung nach § 10 Abs. 4 bleiben unberührt.
  6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; das gilt nicht für Gegenforderungen wegen Mängeln aus diesem Vertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertrag geltend machen.
  7. Der Kunde kann im Kundencenter jederzeit in einen anderen online bestellbaren Tarif wechseln. Der Wechsel gilt sofort; der Unterschied zum bisherigen Preis wird für den Rest des laufenden Abrechnungszeitraums anteilig mit der nächsten Rechnung verrechnet. Mit dem Wechsel gelten Grenzen und Funktionen des neuen Tarifs.
  8. Der Anbieter bestimmt die Umsatzsteuer nach den Angaben des Kunden, insbesondere nach dessen Rechnungsanschrift und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Schuldet der Kunde die Steuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren, weist er seine Unternehmereigenschaft durch eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach und führt die Steuer selbst ab. Fehlt dieser Nachweis oder ist die Nummer ungültig, darf der Anbieter die gesetzliche Umsatzsteuer berechnen. Der Kunde teilt Änderungen seiner Angaben unverzüglich im Kundencenter mit.

§ 9 Preisänderungen

  1. Der Anbieter kann die Preise mit Wirkung zum Beginn eines Abrechnungszeitraums ändern. Eine Preiserhöhung kündigt er mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform an und nennt dabei den neuen Preis, den Zeitpunkt und das Kündigungsrecht nach Abs. 2. Sie wird frühestens mit dem ersten Abrechnungszeitraum wirksam, der nach Ablauf dieser Frist beginnt.
  2. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung auf diesen Zeitpunkt kündigen, auch im Kundencenter. Kündigt er nicht, gilt der neue Preis ab dem angekündigten Zeitpunkt.
  3. Preissenkungen gelten ab dem angekündigten Zeitpunkt ohne Weiteres. Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ändert sich der Bruttobetrag entsprechend; Abs. 1 und 2 gelten dafür nicht.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsschluss (§ 3 Abs. 3) und läuft zunächst für einen Abrechnungszeitraum. Er verlängert sich jeweils um einen weiteren Abrechnungszeitraum, wenn er nicht zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird.
  2. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, im Kundencenter oder in Textform. Die Kündigung muss dem Anbieter spätestens am letzten Tag des Abrechnungszeitraums zugehen. Bis dahin kann der Kunde eine Kündigung im Kundencenter zurücknehmen. Der Anbieter bestätigt die Kündigung in Textform. Die Vergütung für den laufenden Abrechnungszeitraum wird nicht erstattet, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen.
  3. Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Abrechnungszeitraums in Textform kündigen.
  4. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde
    • mit der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume in Verzug ist,
    • trotz Abmahnung in Textform erheblich gegen § 4a Abs. 3 und 4 oder § 6 Abs. 2 bis 5 verstößt oder ein Verstoß so schwer wiegt, dass eine Abmahnung entbehrlich ist, oder
    • bei der Bestellung unzutreffende Angaben zu seiner Unternehmereigenschaft gemacht hat.
  5. Die Kündigungsrechte beider Parteien nach AVV § 5 Abs. 3 (Widerspruch gegen einen neuen Unterauftragsverarbeiter) bleiben unberührt und gelten für diesen Vertrag.
  6. Endet der Vertrag vor dem Ende eines im Voraus bezahlten Abrechnungszeitraums aus einem Grund, den der Kunde nicht zu vertreten hat, insbesondere nach Abs. 5, § 9 Abs. 2, § 12 Abs. 5, durch Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund oder nach § 17 Abs. 3, erstattet der Anbieter die Vergütung für die restliche Zeit anteilig.
  7. Kündigungen bedürfen der Textform; die Kündigung über das Kundencenter genügt.

§ 11 Vertragsende

  1. Mit dem Vertragsende ist das Widget auf allen Websites des Kunden abgeschaltet. Der Kunde kann sich weiter im Kundencenter anmelden, seine Gespräche nach AVV § 10 Abs. 2 einsehen und einen neuen Tarif bestellen.
  2. Für die Daten der Besucher, das Wissen und die Bots gilt AVV § 10: Der Anbieter löscht sie 30 Tage nach dem Vertragsende, soweit der Kunde bis dahin keinen neuen Vertrag schließt.
  3. Vertrags- und Abrechnungsdaten bewahrt der Anbieter auf, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Einzelheiten und Fristen nennt die Datenschutzerklärung des Anbieters. Der Kunde kann sein Konto im Kundencenter löschen; ist er der einzige Inhaber, werden dabei alle Daten seines Zugangs gelöscht.

§ 12 Mängel und Rechte Dritter

  1. Der Anbieter erhält die Plattform während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Er beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist, nachdem sie ihm gemeldet wurden oder er sie selbst festgestellt hat. Er darf einen Mangel vorübergehend durch eine Umgehungslösung beheben, wenn die Nutzung dadurch nicht mehr als unerheblich beeinträchtigt wird.
  2. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung, soweit möglich mit Zeitpunkt, betroffenem Bot oder Gespräch und Fehlermeldung.
  3. Kein Mangel sind Beeinträchtigungen, die auf Umständen nach § 5 Abs. 4, auf einer Nutzung entgegen diesem Vertrag, auf den Websites des Kunden oder auf Endgeräten, Browsern oder Netzen der Besucher beruhen. Einzelne unzutreffende oder unvollständige KI-Ausgaben sind für sich genommen kein Mangel (§ 4a Abs. 1); ein Mangel liegt vor, wenn die Wissenssuche oder das Sprachmodell technisch nicht wie beschrieben arbeiten.
  4. Im Übrigen gelten für Mängel die gesetzlichen Vorschriften; für Schadensersatz gilt § 13.
  5. Macht ein Dritter geltend, dass die vertragsgemäße Nutzung der Plattform seine Rechte verletzt, informiert der Kunde den Anbieter unverzüglich in Textform und überlässt ihm, soweit rechtlich möglich, die Abwehr der Ansprüche. Der Anbieter wehrt die Ansprüche auf eigene Kosten ab und wird nach seiner Wahl die Plattform so ändern oder ersetzen, dass keine Rechte mehr verletzt werden und die vereinbarten Funktionen im Wesentlichen erhalten bleiben, oder die erforderliche Befugnis beschaffen. Gelingt beides nicht zu angemessenen Bedingungen, kann jede Partei den Vertrag ganz oder hinsichtlich der betroffenen Leistungen außerordentlich kündigen. Für Schadensersatz gilt § 13. Das gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung auf Inhalten des Kunden, auf KI-Ausgaben, die auf solchen Inhalten beruhen, oder auf einer Nutzung entgegen diesem Vertrag beruht.

§ 13 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt
    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
    • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    • nach dem Produkthaftungsgesetz und
    • soweit er eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Übrigen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. In den Fällen des Abs. 2 ist die Haftung außerdem je Schadensereignis auf den höheren der folgenden Beträge begrenzt: die Vergütung, die der Kunde für die zwölf Monate vor dem Schadensereignis gezahlt hat oder zu zahlen hatte, oder 5.000 Euro.
  4. Für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde oder Dritte auf eine KI-Ausgabe vertrauen, ohne sie zu prüfen, haftet der Anbieter nur nach Abs. 1; im Übrigen gilt § 4a Abs. 1.
  5. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
  6. Die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt. Im Verhältnis der Parteien gelten die Abs. 1 bis 5 auch für Ansprüche im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung (AVV § 13), soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
  7. Die Abs. 1 bis 6 gelten auch für die persönliche Haftung der Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
  8. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.

§ 14 Datenschutz, Inhalte und Vertraulichkeit

  1. Personenbezogene Daten der Besucher, das Wissen und die Gespräche verarbeitet der Anbieter nur im Auftrag des Kunden nach dem AVV. Der AVV gilt für die Laufzeit dieses Vertrags einschließlich der Testphase und endet mit ihm (AVV § 1 Abs. 3).
  2. Die Daten des Kunden, seiner Mitglieder und Ansprechpersonen, die für Konto, Rollen, Vertrag, Abrechnung, Verbrauchsmessung und Kommunikation nötig sind, sowie die Gespräche der Mitglieder mit dem Einrichtungsassistenten verarbeitet der Anbieter als eigener Verantwortlicher. Einzelheiten stehen in seiner Datenschutzerklärung, die auf seiner Website und im Kundencenter abrufbar ist. Der Zahlungsdienstleister erhält nur die für die Zahlung nötigen Daten des Kunden, keine Daten der Besucher.
  3. Inhalte bleiben in der Verantwortung und, soweit Rechte daran bestehen, in der Rechtsinhaberschaft des Kunden bzw. der Personen, von denen sie stammen. Der Anbieter verwendet Inhalte nur, um die Plattform bereitzustellen und diesen Vertrag zu erfüllen. Er verwendet sie nicht für eigene Zwecke, insbesondere nicht für Werbung, Profilbildung oder das Training von Modellen künstlicher Intelligenz, und gibt sie nicht an Dritte weiter, soweit der AVV nichts anderes bestimmt. Soweit an KI-Ausgaben Rechte entstehen, stehen sie im Verhältnis der Parteien dem Kunden zu.
  4. Technische Messwerte ohne Inhalte, etwa Zahl der Gespräche, verbrauchte Tokens, Antwortzeiten und Fehlerraten, darf der Anbieter für Abrechnung, Betrieb, Sicherheit, Kapazitätsplanung und Weiterentwicklung der Plattform verwenden, auch nach Vertragsende.
  5. Fragen und Wünsche, die Mitglieder im Einrichtungsassistenten äußern und die der Assistent nicht erfüllen konnte oder die abgelehnt wurden, speichert der Anbieter verschlüsselt bis zu 90 Tage, um den Assistenten und die Plattform zu verbessern. Einzelne Beispiele übernimmt er dauerhaft in die Regeln des Assistenten nur, nachdem er Angaben zu Personen und zum Kunden daraus entfernt hat. Vorschläge und Anregungen des Kunden zur Plattform darf der Anbieter unentgeltlich, zeitlich unbegrenzt und ohne Namensnennung verwenden. Eine Pflicht zur Umsetzung besteht nicht.
  6. Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich, insbesondere Zugangsdaten, Sicherheitsmaßnahmen sowie technische und geschäftliche Informationen. Sie verwenden sie nur für diesen Vertrag, schützen sie mindestens so sorgfältig wie eigene vergleichbare Informationen und geben sie nur an Personen weiter, die sie dafür benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Das gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß gegen diese Pflicht öffentlich bekannt sind oder werden, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, die sie unabhängig selbst entwickelt hat oder die sie aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Pflicht offenlegen muss; im letzten Fall informiert sie die andere Partei vorher, soweit das rechtlich zulässig ist. Die Pflicht besteht nach Vertragsende fort.

§ 15 Mitteilungen

  1. Erklärungen und Mitteilungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit nichts anderes bestimmt ist.
  2. Der Anbieter richtet Mitteilungen an die E-Mail-Adressen der Inhaber im Kundencenter, Rechnungen an die E-Mail-Adresse für Rechnungen; er kann Mitteilungen zusätzlich im Kundencenter anzeigen. Der Kunde hält diese Adressen aktuell. Der Kunde richtet Mitteilungen an support@skaldion.de, Mitteilungen zum Datenschutz an support@skaldion.de.

§ 16 Änderungen dieser AGB

  1. Der Anbieter kann dem Kunden Änderungen dieser AGB anbieten, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere eine Änderung der Rechtslage oder der Rechtsprechung, eine technische Entwicklung, neue Funktionen der Plattform, ein Wechsel von Dienstleistern (z. B. des Zahlungsdienstleisters oder eines KI-Anbieters) oder eine Regelungslücke. Preise ändern sich nur nach § 9.
  2. Der Anbieter teilt dem Kunden die angebotenen Änderungen mindestens 30 Tage vor dem vorgesehenen Wirksamwerden in Textform mit. Die Änderungen werden frühestens zum Beginn des ersten Abrechnungszeitraums wirksam, der nach Ablauf dieser Frist beginnt, und nur, wenn der Kunde ihnen zustimmt; die Zustimmung erklärt er im Kundencenter.
  3. Stimmt der Kunde nicht zu, gilt der Vertrag zu den bisherigen AGB fort. Der Anbieter kann ihn dann nach § 10 Abs. 3 kündigen.
  4. Für Änderungen des AVV und seiner Anlagen gelten die Regeln des AVV (§ 4 Abs. 2, § 5 und § 14 Abs. 1).

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
  3. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt. Der Anbieter kann den Vertrag einschließlich des AVV auf ein Unternehmen übertragen, das den Betrieb der Plattform übernimmt. Er kündigt dies mindestens sechs Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann den Vertrag dann auf den Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
  4. Keine Partei ist für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung einer Pflicht verantwortlich, soweit diese auf Umständen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs beruht, etwa Naturereignissen, Krieg, Terroranschlägen, Epidemien, behördlichen Anordnungen oder großflächigen Ausfällen öffentlicher Strom- oder Telekommunikationsnetze (höhere Gewalt). Sie informiert die andere Partei unverzüglich und bemüht sich, die Folgen so gering wie möglich zu halten. Die gesetzlichen Rechte bei Mängeln (§ 12) bleiben unberührt.
  5. Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz.
  6. Diese AGB und der AVV mit seinen Anlagen werden in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt. Maßgeblich ist die deutsche Fassung; die englische Fassung dient der Information.
  7. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.